Als Rückmietkauf (sale and lease back) bezeichnet man einen Vertrag, bei dem der Käufer die gekaufte Sache unmittelbar an der Verkäufer zurückvermietet. Für den Verkäufer hat dies den Vorteil, dass er im Besitz der Sache bleibt. Er kann einen Vermögenswert also in Geld umsetzen, ihn aber trotzdem weiter nutzen. Der Käufer hingegen hat Eigentum erworben und zugleich einen (zumindest vorerst) solventen Mieter, der den Kauf nun abbezahlt.
Der Rückmietkauf ist als solcher gesetzlich nicht geregelt, er setzt sich als typengemischter Vertrag aus Kauf- und Mietvertrag zusammen.