Gesellschaftsrecht

(Letzte Aktualisierung: 25.05.2021)

Inhalt

Wo ist das Gesellschaftsrecht geregelt?

Gesellschaftsrechtliche Regeln finden sich vor allem…

  • … im BGB (GbR – §§ 705 ff.)
  • … im HGB (OHG – §§ 105 ff., KG – §§ 161 ff., stille Gesellschaft – §§ 230 ff.)
  • … im AktG (AG – §§ 1 ff., KGaA, §§ 278 bis 290)
  • … im GmbHG (GmbH)
  • … im PartGG (Partnerschaftsgesellschaft)
Wie kann man einer Gesellschaft eine andere Rechtsform geben?

Denkbar wäre eine Auflösung der bestehenden und die Neugründung einer anderen Gesellschaft. Damit dies nicht immer notwendig ist, kann auch auf das Umwandlungsgesetz zurückgegriffen werden.

Welchen Zweck kann eine GbR haben?

Jeder verbindliche Zusammenschluss zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks kann eine GbR sein. Damit scheiden unverbindliche Zusammenschlüsse aus. Ebenso kann kein Handelsgewerbe betrieben werden, da sonst eine OHG oder KG entsteht.

Was ist ein Handelsgewerbe?

Handelsgewerbe im Sinne des HGB ist jedes auf Dauer angelegte Gewerbe mit Gewinnerzielungsabsicht, das unter Berücksichtigung kaufmännischen bzw. technischen Wissens betrieben wird.

Welche Pflichten haben die Gesellschafter?

Die Pflichten ergeben sich in erster Linie aus dem Gesellschaftsvertrag, im Übrigen aus §§ 705 ff. BGB. Hauptpflicht ist die Beitragsleistung, daneben gibt es aber auch Rücksichtnahmepflichten und bspw. ein Konkurrenzverbot gegenüber der Gesellschaft.

Welcher Haftungsmaßstab gilt in der GbR?

Gemäß § 708 BGB haftet der Gesellschafter nur für eigenübliche Sorgfalt, jedenfalls aber für grobe Fahrlässigkeit (§ 277).

Wie werden in einer GbR Entscheidungen getroffen?

Grundsätzlich einstimmig (§ 709 Abs. 1 BGB), soweit der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht.

Wie wird die GbR nach außen vertreten?

Grundsätzlich in derselben Weise wie die Entscheidungsfindung erfolgt, also durch alle Mitglieder gemeinschaftlich und einstimmig (§§ 714, 709 Abs. 1).

Wonach bestimmen sich die Rechte und Pflichten der Geschäftsführer?

§ 713 verweist insoweit auf das Recht des Auftrags, also auf die §§ 664 bis 670. Vorrang genießt aber der Gesellschaftsvertrag.

Können die Kapitalanteile oder das Stimmrecht eines Gesellschafters durch Mehrheitsbeschluss geändert werden?

Nein.

Es handelt sich dabei um eine Grundlagenentscheidung, die nicht gegen den Willen des Betroffenen getroffen werden kann. Denn die Gesellschafter sind den Vertrag ja nur unter der Voraussetzung einer bestimmten Beteiligung eingegangen.

Muss die Gesellschaft ein Gesellschaftsvermögen haben?

Nein. Insbesondere eine reine Innengesellschaft wird regelmäßig kein eigenes Vermögen besitzen.

Woraus ergibt sich die Trägerschaft von Rechten und Pflichten einer GbR?

An sich begreift das BGB die GbR als Gemeinschaft ihrer Gesellschafter, nicht als eigene Rechtspersönlichkeit. Die Rechtsprechung wendet hier allerdings § 124 HGB analog an.

Ist die GbR grundbuchfähig?

Ja, dies ergibt sich aus § 899a BGB und § 47 Abs. 2 Satz 1 der Grundbuchordnung.

Kann ein einzelner Gesellschafter über seinen Anteil am GbR-Vermögen verfügen?

Nein, das Eigentum der GbR ist Gesamthandseigentum. Damit können nur die Gesellschafter in der allgemeinen Art der Beschlussfassung über das Vermögen im Ganzen verfügen. Ein bestimmter Anteil des einzelnen Gesellschafters existiert daher nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Kapitalanteil und Kapitalkonto?

Der Kapitalanteil ergibt sich meist aus dem Gesellschaftsvertrag und ist unveränderlich. Der Kapitalanteil bestimmt den Anteil des Gesellschafters an der Gesellschaft und sein Stimmrecht.

Das Kapitalkonto dient dazu, Einlagen und Entnahmen der Gesellschafter zu erfassen.

Wie werden Gewinn und Verlust verteilt?

Dies ergibt sich grundsätzlich aus dem Gesellschaftsvertrag.

Subsidiär gilt § 722 BGB, wonach der Gewinn gleichmäßig ohne Rücksicht auf den Kapitalanteil verteilt wird und die Verluste ebenso wie die Gewinne.

Haben die GbR-Gesellschafter ein Entnahmerecht bzgl. der Gesellschaftsgewinne?

Nein, § 122 HGB ist auf die GbR nicht analog anwendbar. Ein Entnahmerecht muss also ggf. im Gesellschaftsvertrag geregelt werden.

Muss die GbR ihre Einnahmen versteuern?

Nein, nur die entnommenen Gewinne sind Einkommen der Gesellschafter und unterliegen so der Einkommensteuer. Als Personengesellschaft zahlt sie auch keine Körperschaftssteuer. Allerdings kann die Gesellschaft umsatzsteuerpflichtig sein.

Kann die Vertretungsmacht der GbR-Gesellschafter beschränkt werden?

Ja, und zwar auch mit Wirkung im Außenverhältnis. Da die Vertretungsmacht nirgends eingetragen ist, ergeben sich hieraus erhebliche Unsicherheiten für Vertragspartner.

Wer haftet für Gesellschaftsverbindlichkeiten?

In erster Linie haftet die Gesellschaft mit ihrem (angesammelten) Vermögen. Die Gesellschafter haften allerdings akzessorisch analog § 128 HGB.

Wie haftet die GbR, wenn eines ihrer Organe einen Schaden verursacht?

In diesem Fall wird – wie bei allen Gesellschaften – aus dem Vereinsrecht § 31 BGB analog angewandt, sodass die Gesellschaft dafür haftet.

Hat die Gesellschaft einen Regressansspruch gegen den Gesellschafter, der einen Schaden verursacht hat?

Ja, dieser hat gegen seine Rücksichtnahmepflicht aus dem Gesellschaftsvertrag verstoßen. Sofern er nicht die eigenübliche Sorgfalt hat walten lassen, haftet er gemäß §§ 280 ff. i.V.m. § 708 BGB bzw. dem Gesellschaftsvertrag.

Gibt es eine GbRmbH?

Nein, eine solche Rechtsform ist nicht möglich. Im Gesellschaftsrecht können grundsätzlich nur die gesetzlich vorgesehenen Rechtsformen gewählt werden.

Wie kann ein neuer Gesellschafter in die GbR eintreten?

Dies erfordert eine Änderung des Gesellschaftsvertrags, bedarf also der Zustimmung aller Altgesellschafter.

Hat ein Gesellschafter einen Regressanspruch gegen die Gesellschaft, wenn er Schulden der Gesellschaft zahlt?

Ja, ein solcher ergibt sich aus §§ 713, 670 BGB.

Hat ein Gesellschafter einen Regressanspruch gegen die anderen Gesellschafter, wenn er Schulden der Gesellschaft zahlt?

Ja, da diese gemäß § 128 HGB analog als Gesamtschuldner haften. Er kann dann Gesamtschuldnerausgleich gemäß § 426 HGB verlangen.

Haftet der neue Gesellschafter für Altverbindlichkeiten?

Ja, auch hier wird das HGB (§ 130) analog angewandt.

Wird ein neuer Gesellschafter Inhaber des Gesellschaftsvermögens?

Ja, er erhält seinen vertraglich bestimmten Teil, in Ermangelung einer Bestimmung einen gleichen Kopfteil.

Kann ein Gesellschafter aus der GbR austreten?

Prinzipiell nicht, er kann die Gesellschaft jedoch jederzeit kündigen und so die Auseinandersetzung herbeiführen (§ 723 BGB).

Wie wird weiter verfahren, wenn die GbR „pleite“ ist?

Für diesen Fall sieht § 735 BGB eine Nachschusspflicht der Gesellschafter vor. Diese müssen sie also wieder mit ausreichendem Kapital ausstatten.

Wann wird die Gesellschaft aufgelöst?

Grundsätzlich bei Zweckerreichung oder -verfehlung (§ 726 BGB) sowie beim Tod (§ 727) oder der Insolvenz (§ 728 Abs. 2) eines Gesellschafters sowie bei der Kündigung.

Kann die Gesellschaft weiterbestehen, wenn eigentlich ein Auflösungsgrund vorliegt?

Ja, das Weiterbestehen kann im Gesellschaftsvertrag geregelt sein. Dann scheidet lediglich der betreffende Gesellschafter aus (§ 736 Abs. 1), wobei er bzw. sein Nachlass jedoch noch fünf Jahre lang für bereits begründete Schulden haftet (§ 736 Abs. 2 BGB, § 160 HGB).

Welche Rechte hat ein ausscheidender Gesellschafter?

§ 738 Abs. 1 Satz BGB gewährt dem Ausscheidenden bzw. seinem Nachlass einen Abfindungsanspruch in Höhe des Auseinandersetzungswerts seines Anteils.

Kann ein Gesellschafter seinen Anteil an der Gesellschaft übertragen?

Nein, § 719 Abs. 1 BGB schließt dies aus. Die Übertragung kann nur durch Änderung des Gesellschaftsvertrags geschehen.

Der Gesellschaftsvertrag kann aber die Möglichkeit der Veräußerung unter Lebenden oder von Todes wegen vorsehen.

Was ist eine OHG?

Eine OHG ist die handelsrechtliche Sonderform der GbR. Der gemeinsame Zweck ist der Betrieb eines Handelsgewerbes.

Was ist eine Kann-OHG?

Eine Kann-OHG ist eine OHG, die nur durch die Eintragung im Handelsregister zur OHG geworden ist (§ 105 Abs. 2 HGB). Das ist insbesondere dann der Fall, wenn kein Handelsgewerbe betrieben wird, sondern z.B. nur ein Kleingewerbe oder ein freiberufliches Unternehmen.

Welche Rechtsvorschriften sind auf die OHG anwendbar?

Zunächst ist auf die Sondervorschriften über die OHG (§§ 105 ff. HGB) abzustellen. Im Übrigen gelten die GbR-Vorschriften subsidiär, da die OHG ja nur ein Spezialfall der GbR ist.

Wann entsteht eine OHG?

Die OHG entsteht im Innenverhältnis, sobald ein Gesellschaftsvertrag geschlossen ist.

Im Außenverhältnis ist sie gemäß § 123 Abs. 1 HGB erst mit der Eintragung existent, vorher besteht sie ggf. als GbR. Die „Ist-OHG“, die also aus ihrer Natur heraus eine Handelsgesellschaft ist, entsteht allerdings gemäß § 123 Abs. 2 schon mit Geschäftsaufnahme.

Was passiert, wenn eine weitere Person in das Geschäft eines Einzelkaufmanns eintritt?

In diesem Fall entsteht eine OHG, sofern rein faktisch deren Voraussetzungen erfüllt sind. Ein eventuell bestehender Handelsregistereintrag ist dann entsprechend zu korrigieren.

Was besagt das Wettbewerbsverbot bei einer OHG?

Gemäß § 112 HGB darf ein Gesellschafter der OHG keine Konkurrenz machen. Er darf in diesem Geschäftszweig im selben örtlichen Bereich nicht selbst tätig werden und sich auch nicht an einer konkurrierenden Gesellschaft beteiligen.

Welche Rechte hat die OHG bei einem Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot?

Zunächst können die anderen Gesellschafter Unterlassung verlassen. § 113 HGB sieht außerdem eine Schadenersatzpflicht für Verstöße vor, stattdessen kann aber auch die Herausgabe der gemachten Gewinne verlangt werden.

Hat ein Gesellschafter einen Regressanspruch gegen die OHG, wenn er Schulden der Gesellschaft zahlt?

Ja, gemäß § 110 HGB hat der Gesellschafter hier einen Regressanspruch gegen die OHG, der nicht nur auf Geschäftsführung bezogen ist.

Wie werden in einer OHG Entscheidungen getroffen?

Die Beschlussfassung erfolgt grundsätzlich einstimmig, § 119 Abs. 1 HGB.

Wie erfolgt die Geschäftsführung in der OHG?

Grundsätzlich ist jeder Gesellschafter zur Einzelgeschäftsführung befugt, allerdings hat jeder andere Gesellschafter ein Widerspruchsrecht (§ 115 Abs. 1). Im Notfall darf wiederum jeder allein handeln (§ 115 Abs. 2).

Was ist die actio pro socio?

Die actio pro socio ermöglicht es einzelnen Gesellschaftern, Gesellschaftsansprüche selbst einzuklagen, auch wenn sie eigentlich nicht zur Geschäftsführung ermächtigt sind.

Welche Handlungen sind von der Geschäftsführungsbefugnis umfasst?

Grundsätzlich nur diejenigen, die gewöhnlich in dem Handelsgewerbe vorzunehmen sind (§ 116 Abs. 1). Darüber hinausgehende Beschlüsse bedürfen wieder der Einstimmigkeit (Abs. 2)

Wie erteilt und entzieht die OHG die Prokura?

Die regelt § 116 Abs. 3: Die Erteilung erfolgt einstimmig durch Zustimmung aller geschäftsführenden Gesellschafter. Der Widerruf kann dagegen durch jeden einzeln erfolgen.

In welcher Form besteht das OHG-Vermögen?

Das Vermögen der OHG ist – wie bei der GbR – gesamthänderisch gebunden.

Wie wird der Gewinn der OHG verteilt?

Grundsätzlich gilt folgendes (§ 121 HGB):

  • Zunächst erhält jeder Gesellschafter 4 % auf seinen Kapitalanteil. (Abs. 1)
  • Dabei werden Schwankungen des Kapitalanteils während des Jahres zeitanteilig berücksichtigt. (Abs. 2)
  • Der restliche Gewinn/Verlust wird unter den Gesellschaftern nach Kopfteilen verteilt.
Wer vertritt die OHG?

Gemäß §§ 125 ff. HGB vertritt jeder Gesellschafter die Gesellschaft einzeln, soweit der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht.

Was umfasst die Vertretungsmacht der Gesellschafter?

Gemäß § 126 Abs. 2 HGB erstreckt sich die Vertretungsmacht auf alle Geschäfte und Rechtshandlungen, also auch auf ungewöhnliche und branchenfremde. Diese Vertretungsmacht ist nicht beschränkbar.

Wie kann die bestmögliche Befriedigung eines OHG-Gläubigers erreicht werden?

Da gemäß § 128 HGB auch die Gesellschafter persönlich haften, können diese (jeweils einzeln) neben der Gesellschaft verklagt werden.

Wie kann ein in Anspruch genommener Gesellschafter Regress nehmen?

Die Gesellschaft haftet ihm gegenüber aus § 110 HGB. Soweit das Gesellschaftsvermögen nicht ausreicht, haften die Gesellschafter als Gesamtschuldner im Innenverhältnis gemäß § 426 BGB.

Was passiert mit der OHG, wenn ein Gesellschafter ausscheidet?

Das Ausscheiden eines Gesellschafters beendet die OHG regelmäßig nicht, § 131 HGB.

Wann scheidet ein Gesellschafter automatisch aus?

Gemäß § 131 Abs. 3 führen der Tod, die Einleitung des Insolvenzverfahrens und die Kündigung durch den Privatgläubiger zur Auflösung.

Endet die Haftung des OHG-Gesellschafters mit dem Ausscheiden?

Nein, er haftet noch fünf Jahre lang für bereits begründete Verbindlichkeiten, §§ 159, 160 HGB.

Ist die Mitgliedschaft in der OHG frei übertragbar?

In der Regel nicht, sofern dies im Gesellschaftsvertrag nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Eine einvernehmliche Regelung zwischen ausscheidendem, eintretendem und allen anderen Gesellschaftern ist aber möglich.

Wie wird die OHG aufgelöst?

Die bedeutendsten Auflösungsgründe sind ein entsprechender Gesellschafterbeschluss und die Insolvenz. Die Beendigung erfolgt durch Eintragung ins Register (§ 157 Abs. 1 HGB).

Sind die Gesellschafter bei der Auflösung der OHG zum Nachschuss verpflichtet?

Nein, die Gläubiger können schließlich auch unmittelbar auf die Gesellschaftervermögen zugreifen, sodass der Umweg über den Nachschuss nicht notwendig ist.

Was ist eine KG?

Eine Kommanditgesellschaft ist eine OHG, bei der zumindest ein Gesellschafter beschränkt haftet, § 161 Abs. 1 HGB.

Welche Regeln gelten für die KG?

Es gelten zunächst die Sonderregeln für die KG (§§ 161 bis 177a), dann die für die OHG (§§ 105 bis 160) und danach die für die GbR (§§ 705 bis 740).

Wie entsteht die KG?

Die KG entsteht im Innenverhältnis bereits durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrag, der die Prinzipien der KG umfasst (Betrieb eines Handelsgewerbes, beschränkte Haftung mindestens eines Gesellschafters).

Im Außenverhältnis entsteht sie durch Eintragung oder – bei der Ist-KG – mit Geschäftsbeginn.

Wann haften Kommanditisten doch unbeschränkt?

Zwischen Geschäftsbeginn und Eintragung gilt die Haftungsbeschränkung des Kommanditisten grundsätzlich nicht, § 176 Abs. 1 HGB. Für alle in dieser Zeit begründeten Geschäfte haften auch Kommanditisten persönlich (sog. Vorhaftung).

Wie kann ein Kommanditist seine Vorhaftung ausschließen?

Der Eintritt kann durch eine aufschiebende Bedingung (§ 158 Abs. 1) bis zur Eintragung hinausgeschoben werden. Dann wird er erst Teil der KG, wenn er als Gesellschafter eingetragen wird. Damit greift § 176 Abs. 1 nicht, weil es keine Zwischenzeit zwischen Eintritt und Eintragung gibt.

Gilt in der KG ein Wettbewerbsverbot?

Ja, Komplementäre dürfen der KG keine Konkurrenz machen (§ 161 Abs. 2, 112), Kommanditisten dagegen schon (§ 165).

Haben die Kommanditisten das gleiche Stimmrecht wie die Komplementäre?

Im Grunde schon, § 119 unterscheidet hier nicht. Der Gesellschaftsvertrag kann jedoch hiervon abweichen.

Unterscheiden sich die Kontrollrechte der Komplementäre und Kommanditisten?

Ja, die Komplementäre können sich über alle Angelegenheiten der KG unterrichten lassen (§ 118), die Kommanditisten dagegen nur den Jahresabschluss prüfen (§ 166 Abs. 1 und 2).

Allerdings hat der Kommanditist ein allgemeines Informationsrecht, um seine Rechte kompetent ausüben zu können.

Wer ist Geschäftsführer einer KG?

Grundsätzlich sind alle Komplementäre zur Einzelgeschäftsführung befugt, §§ 114, 115 HGB, nicht jedoch die Kommanditisten, § 164 HGB.

Bei welchen Entscheidungen dürfen die Komplementäre mitbestimmen?

Sogenannte außergewöhnliche Geschäftsführungsmaßnahmen stehen gemäß § 116 Abs. 2 nicht in der Macht der Geschäftsführer und bedürfen eines Beschlusses aller Gesellschafter.

Wie wird Prokura vergeben?

Die Vergabe der Prokura bedarf gemäß § 116 Abs. 3 HGB der Zustimmung aller Geschäftsführer, aber nicht aller Gesellschafter. Der Widerruf kann aber durch jeden Geschäftsführer einzeln erfolgen.

Wie wird der Gewinn der KG verteilt?

Die Verteilung erfolgt gemäß § 121 HGB zunächst wie bei der OHG, es erfolgt also eine vierprozentige Verzinsung. Der überschießende Gewinn wird dann nach den Umständen angemessen verteilt. Dabei werden regelmäßig die Komplementäre vorrangig zu berücksichtigen sein. Erhalten die Komplementäre aber aufgrund von Arbeitsverträgen bereits eine Entlohnung für ihren Einsatz, so ist dieser ggf. gar nicht mehr zu berücksichtigen.

Was passiert mit dem Gewinnanteil eines Kommanditisten?

Dieser wird gemäß § 120 Abs. 2 HGB zunächst seinem Kapitalanteil zugeschlagen, um die Einlage zu erfüllen. Ist diese erfüllt, wird das Geld auf einem separaten Kapital- oder Darlehenskonto gebucht.

Kann der Kapitalanteil eines Kommanditisten negativ werden?

Ja, denn Verluste werden von seinem Kapitalanteil abgezogen. Da der Kommanditist nicht nachschusspflichtig ist, bleibt ein negativer Kapitalanteil solange bestehen, bis er durch zuzuschreibende Gewinne ausgeglichen ist. (§ 167 Abs. 3, 169)

Welche Entnahmen sind zulässig?

Die Komplementäre (nicht die Kommanditisten) können jährlich 4 % ihres Kapitalanteils sowie den letzten Jahresgewinn entnehmen, § 122. Kommanditisten können gemäß § 169 nur ihren Gewinn entnehmen, sofern sie ihre Einlage bereits vollständig geleistet haben.

Kann ein Kommanditist Alleinvertreter einer KG sein?

Ja, der Gesellschaftsvertrag kann sich insoweit über § 170 HGB hinwegsetzen.

Ist die Herabsetzung einer Einlagepflicht zulässig?

Ja, aber nur, wenn sie eingetragen wird, § 172 Abs. 1 und 3. Gilt die Herabsetzung mangels Eintragung nicht im Außenverhältnis, ist sie jedoch bei ordnungsgemäßer Vereinbarung im Innenverhältnis wirksam, ein in Anspruch genommener Kommanditist kann also Aufwendungsersatz gemäß § 110 verlangen.

Kann sich ein ausscheidender Kommanditist seine Einlage ausbezahlen lassen?

Ja, allerdings haftet er noch fünf Jahre nach (§§ 159, 160) und insofern gilt seine Einlage als nicht mehr geleistet (§ 172 Abs. 4). Er kann also in Höhe der Einlage privat in Anspruch genommen werden.

Wie kann der Kommanditanteil übertragen werden?

Der Anteil kann grundsätzlich wie ein Anspruch abgetreten werden, §§ 398, 413 BGB. Allerdings bedarf es – soweit nicht schon im Gesellschaftsvertrag gestattet – für das wirksame Einrücken in die Gesellschafterposition der Zustimmung aller anderen Gesellschafter.

Zudem ist er vererblich, § 177 HGB.

Geht der Haftungsausschluss nach §§ 159, 160 auch auf den Neu-Kommanditisten über?

Ja, dieser übernimmt die Einlage und ist somit unmittelbar von der Haftung befreit. Auch seine Eintragung wird lediglich umgeschrieben, sodass es keine Eintragungslücke gemäß § 176 Abs. 2 gibt.

Was passiert, wenn der einzige Komplementär einer KG ausscheidet?

Eine KG kann ohne Komplementär nicht bestehen. Eine Umwandlung in eine OHG ist nicht möglich, da damit das Haftungsprivileg der Kommanditisten unterlaufen würde.

Daher muss die KG aufgelöst werden, wenn sich während der Liquidation kein anderer Komplementär findet.

Woraus ergibt sich die Haftung der Gesellschafter einer GbR?

Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts haften alle Gesellschafter persönlich für Schulden der GbR. Dies ist allgemein anerkannt und völlig unstrittig – es ist geradezu das Wesen einer GbR. Woraus sich dies aber ergibt, war und ist (zumindest in der Literatur) unklar. Im Gesetz steht es jedenfalls nicht.

Die Doppelverpflichtungslehre geht davon aus, dass das Handeln im Namen der Gesellschaft gleichzeitig auch in Vertretung aller Gesellschafter persönlich erfolgt. Diese werden also unmittelbar Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten. Problematisch ist insoweit, dass sich diese Haftung nur auf vertragliche Ansprüche beziehen kann, bei deliktischen gibt es ja keine Vertretung, man müsste also insoweit § 31 BGB analog anwenden.

Als sachgerechter wird es daher beurteilt, die GbR von vornherein mit der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) gleichzustellen, die sich ohnehin nur durch das Vorliegen eines kaufmännischen Geschäftsbetriebs von der GbR unterscheidet. Daher wendet man auch § 128 HGB (der eigentlich nur für die OHG gilt) analog an. Hierdurch überträgt man das System der OHG komplett auf die GbR, sowohl in vertraglicher als auch in deliktischer Hinsicht. Es gibt also keine Aufspaltung der GbR bei verschiedenen Anspruchsarten.

Wird man zu einer GbR, wenn man gemeinsam ein Auto hält?

Das ist ein Klassiker aus dem Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die GbR verlangt einen gemeinsamen Zweck und dieser könnte ja darin liegen, dass man das Auto abwechselnd (oder wie auch immer) nutzt und dafür sorgt, dass man seinen Pflichten (TÜV, Instandhaltung) nachkommt und das Auto insgesamt im fahrtauglichen Zustand hält.

Dies reicht aber als Zweck noch nicht aus. Denn all dies ergibt sich nicht aus einer gesellschaftlichen Sonderverbindung hinsichtlich des Autos, sondern schon daran, dass man das Auto gemeinsam angeschafft und damit gemeinsam Eigentum (wohl als Bruchteilseigentum, §§ 741 bis 748 BGB) erworben hat.

Ist eine Fahrgemeinschaft eine GbR?

Eine Fahrgemeinschaft ist eine GbR, sofern die über eine reine Gefälligkeitsverbindung hinausgeht. Kriterien dafür sind die Anlegung auf gewisse Dauer, die Teilung von Benzinkosten und die Bedeutung für die Beteiligten.

Ist eine nichteheliche Lebensgemeinschaft eine GbR?

In aller Regel nicht. Hierfür wäre die Vereinbarung eines über die bloße Lebensgemeinschaft hinausgehenden Zwecks notwendig. Im bloßen Mitarbeiten im Betrieb des Partners wird aber keine Zweckvereinbarung gesehen, vielmehr hält sich dies gerade im Rahmen des Zusammenlebens, für das man gemeinschaftlich Mittel erwirtschaften will.

Trotzdem werden in solchen Fällen die gesellschaftsrechtlichen Regelungen häufig analog angewandt, um dem unentlohnt mitarbeitenden Partner im Falle einer Trennung einen Ausgleichsanspruch zu gewähren.

Haftet die GbR für Vertragsverletzungen, die durch einen Gesellschafter verursacht werden?

Ja, denn die Vertragspflicht betrifft die Gesellschaft und eine Verletzung ist dann als Vertragsverstoß der Gesellschaft zu betrachten. Das Verschulden des Gesellschafters wird der GbR gemäß §§ 31, 278 BGB zugerechnet.

Dementsprechend haften auch die anderen Gesellschaft mit.

Haftet die GbR für unerlaubte Handlungen, die durch einen Gesellschafter begangen werden?

Ja, auch hier gilt die Akzessoritätstheorie und damit eine analoge Anwendung von § 128 Abs. 1 HGB. Eine Einschränkung der Zurechnung für deliktische Ansprüche wird mittlerweile abgelehnt.

Dementsprechend haften auch die anderen Gesellschaft mit.

Kann ein Gesellschafter die GbR auch vertreten, wenn ihm die anderen Gesellschafter insofern widersprochen haben?

Ja, der Widerspruch wirkt grundsätzlich nicht gegenüber Dritten.

Die genaue rechtliche Herleitung ist insofern aber zweifelhaft. Die herrschende Meinung nimmt an, dass aufgrund des Verkehrsschutzes eine Wirkung gegenüber anderen Personen ohnehin ausscheidet. Soweit eine andere Meinung eine Außenwirkung bejaht, wird diese aber regelmäßig dadurch eingeschränkt, dass eine Anscheins- oder Duldungsvollmacht vorliegt.

Können Eltern mit ihren minderjährigen Kindern eine GbR gründen?

Nein, da es sich hierbei um ein Insichgeschäft handeln würde, bei dem die Eltern quasi mit sich selbst einen Vertrag schließen würden. Dies verbietet § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB für einen Vormund; gemäß § 1629 Abs. 2 Satz 1 ist diese Vorschrift auch auf die Eltern anwendbar. Ein solches Geschäft bedürfte also der Zustimmung durch das Vormundschaftsgericht, was regelmäßig deutlich zu umständlich ist.

Zudem bedürfen bestimmte gesellschaftsrechtliche Verträge gemäß § 1822 Nr. 3 immer der Genehmigung durch das Familiengericht; für Eltern gilt das dann nach § 1643 BGB ebenso.

Auch eine fehlerhafte Gesellschaft kann zwischen Eltern und Minderjährigen nicht entstehen.

Können Eltern mit ihren minderjährigen Kindern eine fehlerhafte Gesellschaft eingehen?

Eltern und ihre minderjährigen Kinder können keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) schließen. Es könnte aber sein, dass zwischen ihnen eine faktische GbR entsteht, die mangels rechtlich korrekter Einigung eine fehlerhafte Gesellschaft darstellt, auf die deren Regeln aber entsprechend anzuwenden sind.

Dies würde hier aber bedeuten, dass der Minderjährigenschutz unterlaufen würde und man durch Missachtung rechtlicher Vorschriften genau den Erfolg herbeiführen könnte, den das Gesetz verhindern will. Daher überwiegt hier das Schutzinteresse des Kindes, eine fehlerhafte Gesellschaft ist nicht entstanden und alle Leistungen sind rückabzuwickeln.

Was ist eine fehlerhafte Gesellschaft?

Bei einer fehlerhaften Gesellschaft wurde eigentlich eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht geschlossen, diese leidet aber an einem Mangel und ist daher nicht wirksam. Normalerweise müsste diese Gesellschaft nun nach Bereicherungsrecht rückabgewickelt werden, sodass jeder seine gesamten Leistungen seit Begründung der Gesellschaft zurückerhält und seine Gegenleistungen erstatten muss. Dies wäre gerade bei langen Zeiträumen äußerst kompliziert, häufig nicht mehr vollständig nachvollziehbar und teilweise auch ungerecht.

Daher wird hier eine fehlerhafte Gesellschaft als Rechtsgrund anerkannt, sodass keine Rückabwicklung erfolgen muss. Die Gesellschaft wird lediglich mit Wirkung für die Zukunft aufgelöst.

Was ist eine Scheingesellschaft?

Bei einer Scheingesellschaft schließen sich Personen zusammen, die nur nach außen wie eine Gesellschaft wirken wollen, tatsächlich aber keine Absicht haben, als Gesellschaft tätig zu werden. Die Scheingesellschaft muss sich aber aufgrund des von ihr gesetzten Rechtsscheins wie eine „richtige“ Gesellschaft behandeln lassen. damit bleibt es auch bei der Haftung der (Schein-) Gesellschafter für alle Gesellschaftsschulden.

Wie kann man eine GbR verlassen?

Wer nicht länger Mitglied einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sein will, kann diese aufkündigen. Dies legt § 723 BGB (zusammen mit einigen Einschränkungen, die ggf. vereinbart werden müssen) fest. Dies führt dann dazu, dass die gesamte Gesellschaft aufgelöst wird, sofern nicht explizit vereinbart ist, dass sie nur mit den übrigens Gesellschaftern fortgeführt wird (§ 736 Abs. 1).

Endet eine GbR sofort mit der Kündigung?

Nein, die Kündigung führt nicht etwa zum sofortigen Erlöschen der GbR, sondern vorerst nur zur Abwicklung gemäß §§ 730 bis 735 BGB. In der Zwischenzeit wird die GbR mit geändertem Zweck (nämlich der Abwicklung) fortgeführt.

Wie wird die GbR abgewickelt?

Die Abwicklung geschieht dadurch, dass Schulden der GbR bezahlt (§ 733 Abs. 1) und die Einlagen sowie überlassene Gegenstände an die Gesellschafter zurückerstattet (§§ 733 Abs. 2 bzw. 732) werden. Ein verbleibender Überschuss wird verteilt (§ 734), ein Minus muss durch die Gesellschafter aus ihrem Privatvermögen nachgeschossen werden.

Dass zudem die Außenstände eingetrieben werden sollten, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt (§ 733 Abs. 3 könnte man allenfalls so interpretieren), aber versteht sich von selbst.

Was ist der Unterschied zwischen GbR und OHG?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die Offene Handelsgesellschaft (OHG) sind sich strukturell sehr ähnlich. Beide sind ein Zusammenschluss mehrerer Personen aufgrund eines Gesellschaftsvertrags zu einem gemeinsamen Zweck und mit gegenseitiger Beitragspflicht.

Bei der OHG muss aber ein ganz bestimmter, ein qualifizierter Zweck vorliegen: Der Betrieb eines Handelsgewerbes mit gemeinsamer Firma. Ein Handelsbetrieb liegt vor, wenn die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen ist (§ 105 Abs. 2 HGB) oder ein nach Art und Umfang kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist (§ 105 Abs. 1 HGB).

Daher kann aus einer GbR schnell eine OHG werden, wenn die Geschäfte auf einmal die Schwelle zum Handelsgewerbe überschreiten.

Haftet eine GmbH immer nur mit 25.000 Euro?

Nein, eine GmbH haftet immer mit ihrem gesamten Vermögen – ansonsten würde ja kaum jemand Verträge mit einer GmbH abschließen.

Allerdings muss das Stammkapital der GmbH zunächst mindestens 25.000 Euro betragen (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Es darf auch später nicht mehr unter 25.000 Euro herabgesetzt werden (§ 58 Abs. 2 Satz 1 GmbHG). Jedoch ist nicht ausgeschlossen, dass der Gesellschaft durch schlechte Geschäfte oder auch schon deswegen, dass ihr Vermögen nach und nach weniger wert wird (z.B. sinkender Zeitwert bei Autos oder Maschinen), irgendwann weniger als 25.000 Euro zur Verfügung stehen. Läuft der Betrieb dagegen gut und das Vermögen erhöht sich (oder es wurde von Vornherein ein höheres Stammkapital aufgebracht), so haftet die Gesellschaft immer mit allem, was sie hat, für ihre Verbindlichkeiten.

Nicht möglich ist dagegen in aller Regel ein Rückgriff auf das Vermögen ihrer Gesellschafter (§ 13 Abs. 2 GmbHG), da die Haftung eben beschränkt ist.

Was ist eine GbRmbH?

Eine GbRmbH gibt es nicht. Die Idee hinter dieser Konstruktion war, dass man bei einer normaler Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) die Haftungslage einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) herbeiführen kann. Durch die Benennung als GbRmbH sollten mögliche Vertragspartner „vorgewarnt“ werden – wer dann noch mit dieser Gesellschaft Geschäfte abschließt, erklärt schlüssig, mit der Haftungsbeschränkung einverstanden zu sein.

Die Rechtsprechung hat diese Beschränkung so aber nicht anerkannt. Wenn eine Gesellschaft eine andere Haftungsregelung als die der normalen GbR (alle Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen, § 128 HGB analog) gelten lassen will, muss sie dies mit jedem Vertragspartner gesondert vereinbaren.

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