Ja, auch hier gilt die allgemeine Vermutungsregelung des § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB, wonach der Schuldner seine Nichtvertretenmüssen beweisen muss.
Schlagwort: Nichtleistung
Kann man bei Unmöglichkeit im Schuldnerverzug sein?
Nein, Schuldnerverzug ist die schuldhafte Nichtleistung trotz Möglichkeit. Unmöglichkeit schließt also den Verzug schon begrifflich aus, da die Nichtleistung als solche nicht mehr schuldhaft sein kann.
Ist Verschulden bei vertraglichem Schadenersatz notwendig?
Ja, genauer gesagt ist Vertretenmüssen (eigenes oder fremdes Verschulden, §§ 276, 278 BGB) notwendig. Je nach Art des Schadenersatzes bezieht sich das Verschulden aber auf unterschiedliche Pflichtverletzungen:
- bei der Schlechtleistung (§ 281): strittig, entweder ursprüngliche Mangelhaftigkeit, die Lieferung oder das Unterbleiben der Nacherfüllung
- bei der Nichtleistung (§ 281): das Unterbleiben der Leistung
- bei der Pflichtverletzung (§ 280): die Pflichtverletzung selbst
- bei der nachträglichen Unmöglichkeit (§ 283): die Unmöglichkeit selbst
- bei der anfänglichen Unmöglichkeit (§ 311a Abs. 2): die Unkenntnis bzgl. der Unmöglichkeit