Nein, diese Kosten haben mit der Mangelhaftigkeit nichts zu tun, sie wären auch ohne die Pflichtverletzung entstanden. Man spricht daher auch von „Sowieso“-Kosten. Etwas anderes kann sich nur aus der Rentabilitätsvermutung ergeben, wenn also die Einbaukosten in irgendeiner Form als „Investition“ anzusehen wären.